Palace plays
RegistrierungKalenderMitgliederlisteTeammitgliederSucheHäufig gestellte FragenStatistikImpressum und Haftungsausschluss / DisclaimerZum PortalZur Startseite

Palace plays » PC » News » Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab  
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Autor Beitrag
Otto Otto ist männlich
Super Moderator


images/avatars/avatar-12.jpg

Dabei seit: 02.04.2004
Beiträge: 225
Guthaben: 7.280 Coins
Kontonummer: 33
Alter: 53
Herkunft: Ruhrpott
Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab

Privatgebrauch sei erlaubt, Leermedienabgaben müssen berücksichtigt werden Die Klage gegen einen Franzosen, der 488 Filme aller Stile aus dem Internet geladen und privat betrachtet hatte, wurde abgewiesen. Das Anfertigen von Kopien zum privaten Gebrauch sei erlaubt, so das Berufungsgericht von Montpellier. Eine Weiterverbreitung der Filme habe weiterhin nicht stattgefunden. Die Zivilklagen einer Vereinigung von 17 Filmproduzenten, darunter Disney und Columbia Pictures wurden abgewiesen, ebenso die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe von €5.000.

Einer der Rechtsanwälte des Angeklagten berief sich darüberhinaus auf die Abgaben für PCs und Leermedien, die den Rechteverwertern zuflössen. Wenn diese Argumentation das Urteil beeinflusst hätte, wäre dies als großer Schritt hin zu mehr Verbraucherrechten zu werten - augenblicklich wird die Abgabenlast auf Rechner, Peripherie und Leermedien permanent erhöht, ohne dass die Nutzer dadurch irgendwelche zuusätzlichen Rechte erwerben - im Gegenteil, mit den Verschärfungen des Copyrights und dem (umstrittenen) Verbot des Umgehens von Kopierschutzmaßnahmen werden die Verbraucherrechte zumehmend eingeschränkt.

Der freigesprochene junge Mann wolle nicht als Symbol dafür dienen, dass man "machen könne, was man will". Der Fall dürfte jedoch hoffentlich dafür Symbolcharakter bekommen, dass man als Verbraucher auch Rechte erwirbt, wenn man schon zu Abgaben verpflichtet wird.

Quelle

MfG,
Otto
17.03.2005 23:03 Otto ist offline E-Mail an Otto senden Beiträge von Otto suchen Nehmen Sie Otto in Ihre Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Viagra Deutschland
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Palace plays » PC » News » Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab