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Otto
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Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab |
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Französisches Gericht weist Klage gegen Filmdownloader ab
Privatgebrauch sei erlaubt, Leermedienabgaben müssen berücksichtigt werden Die Klage gegen einen Franzosen, der 488 Filme aller Stile aus dem Internet geladen und privat betrachtet hatte, wurde abgewiesen. Das Anfertigen von Kopien zum privaten Gebrauch sei erlaubt, so das Berufungsgericht von Montpellier. Eine Weiterverbreitung der Filme habe weiterhin nicht stattgefunden. Die Zivilklagen einer Vereinigung von 17 Filmproduzenten, darunter Disney und Columbia Pictures wurden abgewiesen, ebenso die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe von €5.000.
Einer der Rechtsanwälte des Angeklagten berief sich darüberhinaus auf die Abgaben für PCs und Leermedien, die den Rechteverwertern zuflössen. Wenn diese Argumentation das Urteil beeinflusst hätte, wäre dies als großer Schritt hin zu mehr Verbraucherrechten zu werten - augenblicklich wird die Abgabenlast auf Rechner, Peripherie und Leermedien permanent erhöht, ohne dass die Nutzer dadurch irgendwelche zuusätzlichen Rechte erwerben - im Gegenteil, mit den Verschärfungen des Copyrights und dem (umstrittenen) Verbot des Umgehens von Kopierschutzmaßnahmen werden die Verbraucherrechte zumehmend eingeschränkt.
Der freigesprochene junge Mann wolle nicht als Symbol dafür dienen, dass man "machen könne, was man will". Der Fall dürfte jedoch hoffentlich dafür Symbolcharakter bekommen, dass man als Verbraucher auch Rechte erwirbt, wenn man schon zu Abgaben verpflichtet wird.
Quelle
MfG,
Otto
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17.03.2005 23:03 |
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